Die häufigsten Fragen
Wie hoch sind die Kosten für eine Sitzung?
Eine Sitzung dauert 60 Minuten und kostet 120 €.
Bei Bedarf kann die Sitzung nach Absprache verlängert werden.
Die Abrechnung erfolgt dann in 15-Minuten-Schritten zu je 30 € pro angefangene 15 Minuten.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Meine Leistungen richten sich an Selbstzahler. Eine Abrechnung über die gesetzliche oder private Krankenkassen ist nicht vorgesehen.
Krankenkassen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen durch einen Heilpraktiker in der Regel nicht.
Private Krankenkassen können unter Umständen einen Teil der Kosten für Ihre Behandlung durch einen Heilpraktiker (Psychotherapie) übernehmen. Es empfiehlt sich jedoch, vorab bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen und sich eine schriftliche Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
In diesem Fall begleichen Sie die Sitzungen zunächst direkt bei mir. Danach können Sie die Beträge bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen, um eine Erstattung zu erhalten.
Manche Menschen entscheiden sich bewusst für eine private Psychotherapie, um unabhängig und diskret zu bleiben.
Was sind die Vorteile einer privaten Psychotherapie?
Eine private Psychotherapie bietet mehrere Vorteile und kann sinnvoll sein, denn:
- Es wird keine Diagnose in Ihrer Krankenakte vermerkt.
Wenn eine Psychotherapie über die Krankenkasse beantragt wird, wird dies in Ihrer Krankenakte vermerkt. Das bedeutet, dass eine psychiatrische Diagnose dokumentiert wird, da diese Voraussetzung für die Genehmigung einer Therapie ist.
Das kann Auswirkungen haben:
Ein Wechsel der Krankenversicherung oder der Abschluss bestimmter Versicherungen, wie z. B. Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, kann die Offenlegung dieser Diagnose erforderlich machen.
Auch bei einer geplanten Verbeamtung könnte eine bestehende Eintragung über eine psychotherapeutische Behandlung berücksichtigt werden. In Einzelfällen kann dies zu höheren Prämien, Risikozuschlägen oder sogar zu Problemen bei der Verbeamtung führen.
Als Selbstzahler können Sie diese Situation vermeiden. Wenn Sie die Therapie privat bezahlen, entsteht kein Eintrag in Ihrer Krankenakte. Sie bleiben unabhängig von Krankenkassen und behalten die volle Kontrolle über Ihre persönlichen Daten. - Die Wartezeiten sind in der Regel deutlich kürzer als bei einer Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeuten.
Für eine über die Krankenkasse finanzierte Psychotherapie sind in der Regel eine ärztliche Einschätzung sowie eine psychiatrische Diagnose erforderlich. Nach der Antragstellung prüft die Krankenkasse, ob eine psychotherapeutische Behandlung bewilligt wird.
Ist die Genehmigung erteilt, beginnt häufig die Suche nach einem Therapieplatz. Da viele approbierte Psychotherapeuten lange Wartelisten haben, kann es Monate oder sogar bis zu zwei Jahren dauern, bis ein Platz frei wird. Sollte sich in den ersten Sitzungen dann zeigen, dass die therapeutische Beziehung nicht passt, ist ein Wechsel zwar möglich, bedeutet jedoch meist erneut Wartezeit, bis eine andere Behandlung beginnen kann.
Als Selbstzahler umgehen Sie diesen Weg. Es ist keine Diagnose und keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. In vielen Fällen sind die Wartezeiten deutlich kürzer oder entfallen ganz, da Ihnen ein größeres Angebot an qualifizierten freien Therapeuten und Heilpraktikern für Psychotherapie zur Verfügung steht. - Es gibt keine Sperrfristen.
Derzeit ist es so, dass nach einer beendeten oder abgebrochenen, von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapie häufig eine Sperrfrist von bis zu zwei Jahren gilt. In dieser Zeit kann in der Regel keine erneute Psychotherapie genehmigt werden.
Abhängig von den Themen, an denen Sie arbeiten möchten, kann es außerdem vorkommen, dass das von den Krankenkassen bewilligte Stundenkontingent nicht ausreicht, um ein Anliegen wirklich in der Tiefe zu bearbeiten und nachhaltig in den Alltag zu integrieren. Hinzu kommt, dass eine längere Unterbrechung der Therapie nicht vorgesehen ist. Bei einer Pause kann der Anspruch auf die noch verbleibenden Sitzungen verfallen.
Als Selbstzahler haben Sie hier deutlich mehr Freiheit. Sie legen gemeinsam mit Ihrem Therapeuten den zeitlichen Rahmen, die Abstände zwischen den Sitzungen und die Gesamtdauer der Begleitung fest. Auch Pausen sind möglich, ebenso wie die Entscheidung, Themen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen oder die Therapie ganz abzuschließen.
Sollten sich nach Beendigung der Therapie durch veränderte Lebensumstände neue oder bereits bekannte Themen zeigen, können Sie jederzeit erneut Kontakt aufnehmen und die Arbeit wieder aufnehmen, ohne erneute Anträge oder Wartezeiten. - Sie erhalten eine individuelle Begleitung durch die freie Wahl der Behandlungsform.
Die Krankenkassen übernehmen ausschließlich Psychotherapien, die den sogenannten Richtlinienverfahren entsprechen. Dazu zählen die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse. Für Kinder wird inzwischen auch die systemische Therapie anerkannt. In der Praxis orientiert sich die Bewilligung häufig an der kostengünstigsten Behandlungsform. Ein Widerspruch ist zwar möglich, geht jedoch in der Regel mit zusätzlichen Wartezeiten einher.
Andere Therapieansätze wie beispielsweise Körperpsychotherapie, Polyvagaltherapie, Hypnose, Gestalttherapie, oder vergleichbare Verfahren werden von den Krankenkassen nicht finanziert.
Als Selbstzahler sind Sie in Ihrer Wahl deutlich freier. Sie können sich ohne ärztliche Diagnose für eine Therapieform entscheiden und diese zunächst kennenlernen. Wenn Sie feststellen, dass der Ansatz für Sie nicht stimmig ist, können Sie ohne, bzw. mit geringen Wartezeiten zu einem anderen Verfahren oder zu einem anderen Therapeuten wechseln. - Die Kosten sind steuerlich absetzbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen können selbst getragene Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt ist. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, klären Sie am besten bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Zusammenfassend:
Wenn Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Begleitung selbst übernehmen, kann dies in bestimmten Situationen deutliche Vorteile mit sich bringen. Als Selbstzahler entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten über Inhalt, Dauer und Gestaltung der Behandlung – unabhängig von Vorgaben oder externen Entscheidungen.
Fallen zusätzlich Umsatzsteuer oder andere Gebühren an?
Nein. Heilpraktikerleistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Der genannte Betrag ist der Endpreis.
Wie kann ich bezahlen?
Vor-Ort-Termine bezahlen Sie direkt vor Ort, im Anschluss an die Sitzung, per EC- oder Kredit-Karte (außer American Express).
Online-Terminen werden vor dem vereinbarten Termin bezahlt.
Kann ein Termin verlängert werden?
Ja, sofern es zeitlich möglich ist und sinnvoll erscheint. Die Verlängerung wird transparent und viertelstündlich abgerechnet.
Können die Sitzungen auch online stattfinden?
Das erste Kennenlern-Gespräch kann gerne online oder telefonisch stattfinden.
In diesem Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung für Sie passend ist:
Ob eher eine psychologische Beratung bzw. Coaching sinnvoll erscheint, oder ob eine Psychotherapie der richtige Weg ist.
In Absprache mit Ihnen legen wir anschließend das weitere Vorgehen fest und besprechen die nächsten Schritte.
Wenn ich Sie im Rahmen einer psychologischen Beratung begleite, können die Sitzungen bequem online über Zoom stattfinden.
Für eine Psychotherapie hingegen ist es sinnvoll, sich persönlich gegenüberzusitzen.
So kann ich besser auf Ihre körperlichen Signale achten und erkennen, wie Sie in bestimmten Situationen reagieren. Diese unmittelbare Wahrnehmung ist wichtig, um gezielt auf emotionale und körperliche Prozesse einzugehen und die Therapie individuell auf Sie abzustimmen.
Im weiteren Verlauf, wenn die Psychotherapie fortgeschritten ist und eine vertrauensvolle, sichere therapeutische Beziehung aufgebaut wurde, sind einige Gespräche eventuell auch online möglich.
Falls noch Fragen offen geblieben sind, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular bei mir.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen kostenlosen Kennenlern-Termin zu vereinbaren, in dem wir Ihre Fragen persönlich und in Ruhe besprechen können.